OEM-Produkte und Schutz von Markenrechten
Die Hersteller von Originalausrüstung (OEM) können seit einer Grundsatzentscheidung des Obersten Volksgerichts aufatmen – zumindest teilweise. Ein Freibrief ist das Urteil aber nicht. Ein fertiges Industrieprodukt besteht heutzutage aus tausenderlei Einzelteilen. Nicht alle dieser Einzelteile, insbesondere Zubehör, lässt der jeweilige Markenhersteller aber in eigener Produktion fertigen. Stattdessen bedient er sich spezialisierter Zulieferer, die in seinem Auftrag und…