Online-Shopping bis zum Umfallen? Neuregelungen für e-Commerce

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Online-Shopping scheint eine Leidenschaft der Chinesen. Der grenzüberschreitende Internethandel befindet sich noch in seinen Kinderschuhen und hat bereits jetzt zu einer Explosion an Marktanteilen geführt. Dabei war immer klar, dass die Regierung die Pilotprojekte für e-Commerce irgendwann umfassend regulieren, zumindest ihre Privilegien reduzieren würde. Dass es so schnell gehen würde, hängt sicherlich nicht zuletzt mit ihrem großen Erfolg zusammen. Aber wohl auch mit der Tatsache, dass die traditionellen Händler durch die Steuervorteile die den Pilotzonen gewährt worden waren, stark benachteiligt wurden. Nach nur einem Jahr gibt es jetzt umfassende Neuregelungen im B2C-Bereich, die eine weiterhin ebenso starke Entwicklung des e-Commerce in Frage stellen könnten.

Die eine Neuregelung betrifft die angesprochenen Steuervorteile. Sie sollen stark eingeschränkt und den regulären Steuersätzen angeglichen werden. Mehr dazu in einem ausführlichen Beitrag hier. Die zweite Neuregelung betrifft die Einführung einer sogenannten Positivliste. Sie wurde am 7. April veröffentlicht und umfasst ganze 23 Seiten und 8 verschiedene Kategorien. Darin ist minutiös aufgelistet, welche Produkte in Zukunft im Wege des grenzüberschreitenden Internethandels von Privatpersonen erworben werden können. Das bedeutet aber auch, dass Produkte, die nicht auf der Liste zu finden sind, vermutlich nicht zu den regulär erwerbbaren gehören werden.

Ganz klar sind die neuesten Regeln dazu allerdings nicht. Nachdem sie im Zusammenhang mit den genannten Steueränderungen erlassen wurden, könnte man logischerweise schließen, dass die Produkte auf der Liste in Zukunft lediglich nicht mehr die genannten Steuervergünstigungen genießen. Auf der anderen Seite gelten für viele der nicht aufgeführten Produkte, wie etwa Milch, gewisse Restriktionen, die den Endverkaufspreis gegenüber dem Internethandel deutlich erhöhen. Insofern wäre hier ein generelles Online-Verkaufsverbot zu vermuten. Schließlich geht es nicht zuletzt darum, neben gewerblichen Importeuren auch die heimischen Hersteller zu schützen. Was ja durchaus nicht verwerflich wäre, solange es sich im Rahmen der WTO-Vorgaben hält.