Niederlassungen in China

Nicht immer benötigt man eine Niederlassung vor Ort, um mit China ins Geschäft zu kommen. So kann man sich etwa Vertriebspartner bedienen oder fremde Produktionen sourcen. Für ein langfristiges Engagement auf dem chinesischen Markt bleibt eine Niederlassung vor Ort allerdings nach wie vor sinnvoll.

Teil 1: GmbH

Eine GmbH ist eine eigenständige Gesellschaft nach chinesischem Recht, die je nach festgelegtem Betätigungsfeld frei operieren und Personal anstellen kann. Sie ist in ihrer Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, die Gesellschafter haften auf ihre Einlage (Bar- oder Sacheinlage möglich). Im Unterschied zum Gesellschaftervertrag muss die Gesellschaftssatzung chinesischem Recht unterliegen. Die maximal zulässige Laufzeit einer rein ausländisch investierten GmbH beträgt derzeit 50 Jahre. Oberstes Organ der GmbH ist die Gesellschafterversammlung, darunter kann ein geschäftsführender Direktor bestimmt werden. Gesetzlicher Vertreter der GmbH ist der dazu ernannte Geschäftsführer, außerdem ist ein Aufsichtsrat einzurichten.

Arten von GmbHs

Im chinesischen Gesellschaftsrecht sind verschiedene Formen von GmbHs vorgesehen, die sich im Wesentlichen nach der Beteiligung und dem vorgesehenen Geschäftsfeld richten. Man unterscheidet zwischen
1. Rein inländisch investierten GmbHs
o Ein-Mann-Gesellschaft (一人有限责任公司)
o Staatsunternehmen (国有企业)
2. Rein ausländisch investierten GmbHs (外国投资企业)
o Ein-Mann-Gesellschaft
o Handelsgesellschaft (外商投资商业企业)
3. Gemeinschaftsunternehmen / Joint Ventures (合资企业)
o Anteils-Gemeinschaftsunternehmen (外商合资企业)
o Vertragliches Gemeinschaftsunternehmen (外商合作企业)

Inländisch investierte GmbHs sollen hier nicht Thema sein. Von einer rein ausländisch investierten GmbH spricht man, wenn sämtliche Anteile daran von einem oder mehreren ausländischen Gesellschaftern gehalten werden. In Betracht kommen natürliche und juristische Personen. Im Gegensatz dazu wird als Gemeinschaftsunternehmen eingeordnet, wenn ein Teil des Unternehmens von chinesischer Seite gehalten wird. Auf chinesischer Seite dürfen dabei keine Einzelpersonen stehen. Es wird unterschieden zwischen solchen JV, die sich recht streng nach der Anteilsverteilung richten. Solche dürfen nur als GmbH organsiert sein, die Aufteilung der Gewinne bis hin zu Haftungsrisiken richtet sich nach dem Anteil der Einlage. Diese Art des JV wird bislang weithin bevorzugt. Vertragliche JV erlauben eine flexiblere Gestaltung und müssen nicht als GmbH ausgestaltet sein. Die Vertragsparteien können als unabhängige Rechtspersonen auftreten und entsprechend haften. Für Ein-Mann-Gesellschaften gelten einige Sonderregeln, insbesondere sind Privat- und Gesellschaftsvermögen strikt zu trennen. Handelsgesellschaften sind besonders herausgestellt, denn für sie gilt ein etwas anderer Rechtsrahmen. Hintergrund ist, dass Vertrieb und (Groß-) Handel erst aufgrund der WTO-Verpflichtungen langsam zugelassen werden.

Handlungs und- und Rechtsrahmen

Grundlegend ist das chinesische Gesellschaftsgesetz (公司法). Für Ein-Mann-Gesellschaften gilt das Gesetz über Unternehmen mit Einzelkapitalgebern (个人独资企业法). Darüber hinaus gelten derzeit noch verschiedene Spezialgesetze für Gemeinschaftsunternehmen und rein ausländisch kapitalisierte Unternehmen. In Zukunft werden diese abgelöst von einem allgemeinen Gesetz über ausländische Investitionen (外国投资法).

GmbHs müssen sich an die im Gesellschaftsvertrag festgesetzten Tätigkeitsfelder halten. Ansonsten wird eine Registrierungsänderung notwendig. Die Funktion einer Produktionsgesellschaft ist soweit klar. Eine Dienstleistungsgesellschaft übernimmt typischerweise die Funktionen Markt- und Lieferantenforschung, Qualitätskontrolle, Produktentwicklung, Design, Unterstützung bei Logistik. Eine (Einzel-) Handelsgesellschaft kann darüber hinaus neben Im- und Export Beschaffung unternehmen. Sie hat größeren Handlungsspielraum, unterliegt aber andererseits höheren Anforderungen hinsichtlich Compliance, d.h. aufwendigere Bürokratie bei Gründung und Betrieb.

Personal

Personal kann direkt angestellt werden. Dies hat auch aus Sicht lokaler Arbeitnehmer (AN) Vorteile, denn es wird als sicherer empfunden. Es gilt Sozialversicherungspflicht, auch für ausländisches Personal. Die Sozialversicherung richtet sich nach lokal unterschiedlichen Bestimmungen.

Bei der GmbH stellen sich Probleme mit Personal in erster Linie dadurch, dass dem Geschäftsführer umfangreiche Handlungsbefugnisse zugewiesen werden. Auch ein Überschreiten seiner Innenvollmacht wird der GmbH zugerechnet, wobei er die Gewalt über Schlüssel und Stempel erhält. Damit hat er Zugang zu den wichtigsten Vermögenswerten und Vertragsgewalt. Es kommt auch vor, das sich AN unbefugt Zugang zu diesen verschaffen. AN müssen daher stets vertraglich eng gebunden werden, um zumindest bzw. vor allem eine Haftung auszuschließen.

Buchhaltung und Steuern

Jede Gesellschaft ist in ihrer Tätigkeit an den registrierten Unternehmensgegenstand gebunden. Buchhaltung und Finanzberichte haben sich nach den Generally Accepted Accounting Principles (GAAP) zu richten. Zwischenbetriebliche Bilanzen mit der Muttergesellschaft nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) sind mit den chinesischen Vorgaben abzustimmen. Darüber hinaus sind jährliche Prüfberichte an unterschiedliche Behörden einzureichen. Der wichtigste betrifft den die Handelsbehörden, dem bis spätestens 30. Juni ein geprüfter Jahresabschluss (liz. Wirtschaftsprüfer) und ein Jahresbericht über die Geschäftstätigkeit des vergangenen Geschäftsjahres vorzuliegen haben (beides auf Chinesisch). Weitere relevante Behörden sind insbesondere die zur Verwaltung ausländischer Investitionen, das Wirtschaftskomitee, die Finanzämter, die Devisenkontrollbehörde (SAFE), der Zoll und die Statistikbehörde.

Innerhalb der VR gilt derzeit eine einheitliche Körperschaftssteuer von 25 Prozent auf tatsächliche Gewinne mit Abschlägen je nach Ort und Branche. Ansonsten eine Umsatzsteuer mit unterschiedlichen Sätzen, die derzeit schrittweise vereinheitlicht wird und die bisherige Business Tax hinfällig werden lässt. Die monatliche Steuer auf Umsätze liegt zwischen 5 und 17 Prozent je nach Dienstleistung. Weitere hier relevante Steuer ist die Stempelsteuer. Ausgaben können wie in Deutschland abgesetzt und verrechnet werden, Steuererklärungen haben je nachdem in monatlichen bis jährlichen Abständen zu erfolgen. Umsatzsteuer kann in Vorabzug gebracht werden, ist aber nicht rücktragsfähig. Sollten keine regulären Bücher geführt werden, kommen ähnliche Gewinnschätzungsmethoden zum Einsatz wie bei ROs, jedoch zu höheren Sätzen. Die Dividendenbesteuerung (Quellensteuer) unterliegt dem DBA Deutschland-China und beträgt ab Inkrafttreten des neuen DBA in Zukunft 5 anstatt derzeit 10 Prozent.

Kosten

Die Gründungsgebühren können nicht bei der Muttergesellschaft geltend gemacht werden. Ansonsten entstehen im Vergleich zu einem RO höhere Kosten vor allem dadurch, dass erhöhten Anforderungen an Compliance entsprochen werden muss.