Jahresrückblick 2014

Personalpolitik und Arbeitsmarkt

Großen Raum nahm 2014 der Bereich des Arbeitsrechts ein. Einerseits wurde das Arbeitsrecht in einigen Bereichen reformiert, um die Arbeitnehmerrechte zu stärken. Seit Juli 2013 gilt ein revidiertes Arbeitsvertragsgesetz, ab März 2014 konkretisieren vorläufige Regeln über Arbeitnehmerüberlassungen (劳务派遣) das in diesem Punkt revidierte Gesetz. Andererseits waren landesweit zahlreiche Streiks und Proteste zu sehen, die im Zusammenhang mit verstärkt aufgetretenen Entlassungen stehen. Ebenfalls deutlich zugenommen haben reguläre arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen. Die Entlassungen wiederum sind ihrerseits zumindest teilweise eine Folge des neuen Arbeitsrechts.

strassenarbeiten

Arbeitnehmerüberlassung durch Leiharbeitsfirmen ist keineswegs ein chinesisches Phänomen. Es entstand bereits in den 1940er Jahren in den USA und etablierte sich einige Jahre später auch in Europa. Dabei ist es nicht unumstritten. Denn während eine reguläre Belegschaft sämtliche arbeitsvertraglichen Rechte gegenüber ihrem unmittelbaren Arbeitgeber in Anspruch nehmen kann, ist Vertragspartner des Leiharbeitnehmers ausschließlich die gewerbliche Leiharbeitsagentur. Letztere vermittelt kurzfristig benötigtes Personal über einen begrenzten Zeitraum und verdient dabei vereinfacht gesagt eine Art Provision. Die Vorteile liegen auf der Hand, Unternehmen können mit diesem Instrument schneller und ohne das Risiko steigender Fixkosten auf Marktschwankungen reagieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern. Auch Leiharbeitnehmer können profitieren, denn auch wenn sie weit entfernte Einsatzorte in Kauf nehmen müssen, sind doch zumindest die Chancen auf eine Vermittlung in der Regel relativ hoch. Aufgrund der speziellen Dreieckskonstellation bedarf es jedoch spezieller Regelungen, um eine Diskriminierung des Leiharbeitnehmers zu vermeiden. Eine solche ist in Deutschland durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und in der EU durch die Leiharbeitsrichtlinie getroffen.

In der VR China wurde Leiharbeit zum ersten Mal 2008 gesetzlich formuliert. Bereits zuvor war sie schon lange üblich, man denke etwa an FESCO, CIECCO und China Star. Für ausländische Repräsentanzen ist der Umweg über Leiharbeit sogar erforderlich. Im Arbeitsvertragsgesetz waren drei Szenarien für ihren Einsatz vorgesehen, nämlich entweder eine zeitliche Begrenzung, eine Behelfstätigkeit oder bei Vertretung (Art. 66). Allerdings kommt in dem Artikel auch das Adjektiv „normalerweise“ vor, was in der Folge zu massenweisem Missbrauch führte, denn eine Ausnahme ließ sich immer finden. 2010 waren nach offiziellen Schätzungen bereits 60 Millionen Arbeitnehmer auf diese Weise angestellt, obwohl ihre Situation de facto keine der drei Voraussetzungen erfüllte. Auch ansonsten ließen die Vorschriften zu viel Spielraum, so dass es zu einer Verzerrung der Arbeitsmarktsituation und zu häufigen Einschränkungen von Arbeitnehmerrechten kam.

Die Neuregelungen stellen klar, dass Leiharbeit „nur“ im Falle eines der drei Szenarien gestattet wird. Die Ausnahmeszenarien sind näher definiert. Befristete Stellen dürfen nur eine Maximaldauer von 6 Monaten haben, Hilfspositionen dürfen lediglich der Unterstützung von Kernpositionen dienen und Ersatzpositionen sind auf zweitweise frei werdende Stellen zu besetzen. Darüber hinaus wird die Zahl der Leiharbeiter auf 10 Prozent der Gesamtbelegschaft begrenzt. Leiharbeitsagenturen haben außerdem eine Betriebslizenz und ein Mindestkapital von zwei Mio. RMB vorzuweisen. Mindestvertragsdauer soll 2 Jahre sein, auch wenn der Einsatz kürzer ist. Für Übergangs- und Ausgleichzahlungen ist dann zu sorgen. Bereits 2008 war eine gleiche Bezahlung vorgesehen, dies ist 2013/2014 bekräftigt und konkretisiert worden. Erhöht und konkretisiert wurden ebenfalls die Bußgelder und Abmahnungen, der Anwendungsbereich der Regelungen auf überlassungsähnliche Verhältnisse ausgeweitet.

Viele Unternehmen haben im Laufe des Jahres 2014 massiv Personal abgebaut, nicht wenige davon Leiharbeiter. Genannt werden Revlon, IBM, Microsoft, Cisco, HP, Adobe und Sony. Im Fall etwa von Revlon sollen 90 Prozent der Betroffenen Leiharbeiter gewesen sein. In der Folge kam es landesweit zu Protesten und Streiks in den unterschiedlichsten Branchen. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Gesetzgebung und den Entlassungen kann durchaus gesehen werden. Denn die Umgehung von Regelungen durch 关系 wird immer schwieriger. Dazu kommt andererseits, dass 2014 auch in China kein besonders starkes Jahr war und dass sich viele gerade der produzierenden ausländischen Unternehmen in andere Richtungen orientieren, etwa nach Vietnam oder Indien. Als Besonderheit des chinesischen Arbeitsmarktes muss zudem erwähnt werden, dass eine enorm hohe Fluktuation von Arbeitskräften herrscht. Nicht wenige Unternehmer würden sich eine größere Bindung ihrer Arbeitnehmer an den Betrieb wünschen, greifen aber aufgrund schlechter Erfahrungen von sich aus auf Leiharbeit zurück. Insofern besteht hier für beide Seiten die Chance auf Verbesserungen.