Endlich etwas Klarheit über Schiedsgerichtsbarkeit

Die chinesische Schiedsorganisation CIETAC mit Hauptsitz in Peking hatte sich gerade einen recht guten Ruf erarbeitet, als sich 2012 die beiden regionalen Untergruppen von Shanghai und Shenzhen plötzlich absonderten und für lang anhaltende Unsicherheit sorgten (https://beckadvo.com/nichts-geht-mehr-streitbeilegung-china/). Welche Organisation war nun dort zuständig, das alte CIETAC-Netzwerk oder die neuen SHIAC bzw. SCIA? Wie war mit bereits abgeschlossenen Verträgen zu verfahren? Konnte man eine für Festlandchina vorgesehene Schiedsklausel überhaupt noch in Erwägung ziehen?

Zumindest für bestehende Schiedsklauseln, die CIETAC-Shanghai vorsehen, hat das Mittelgericht 2 nun eine klare Linie entwickelt. Demnach sind solche Fälle künftig vor der neu abgespaltenen SHIAC zu verhandeln und nicht vor der offiziellen CIETAC Unterorganisation für Shanghai. Das Gericht argumentiert, dass CIETAC Shanghai 1988 gegründet wurde und 2013 lediglich ihren Namen in SHIAC geändert, ansonsten aber ihre Rechtsposition unverändert beibehalten habe. Das soll für alle Verträge bis zum 31.12.2014 gelten, denn erst zu diesem Zeitpunkt habe CIETAC für Shanghai und Shenzhen eine eigene neue Unterorganisation gegründet.

Die Entscheidung setzt einen nur vorläufigen Schlusspunkt, denn höchstrichterliche Rechtsprechung liegt noch nicht vor. Dabei veranschaulicht sie dreierlei: 1. Die Schiedsgerichtsbarkeit hat sich auch in China zu einem lukrativen Geschäft entwickelt, von dem die beiden wirtschaftlich bedeutsamsten Regionen offenbar stärker profitieren wollten. 2. Lokale Gerichte unterstützen sie bei der Auslegung und demonstrieren derart, dass 3. Lokalprotektionismus nach wie vor eine Rolle spielt und Pekings mächtiger Arm nicht überall hinreicht. Für die Praxis ändert sich indessen wenig, es wird von dieser Seite nach wie vor empfohlen, in Zukunft mit einer Klausel zugunsten der CIETAC Peking auf der sicheren Seite zu bleiben.