It’s the e…commerce, stupid! Teil 3

Bildquelle: Www.mdgadvertising.com
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Bargeld wird in China mittlerweile nur selten benutzt, auch Kreditkarten und ähnliches sind wenig beliebt. Stattdessen bedienen sich die meisten einer Bezahlplattform wie Alipay oder WeChat Pay, diese sind ihrerseits wiederum mit den lokalen CBEC-Plattformen verbunden. E-Commerce-Verkäufer ohne chinesisches Bankkonto haben auch die Möglichkeit einer grenzüberschreitenden Inanspruchnahme dieser Plattformen. Üblicherweise werden Zahlungen erst ausgelöst, sobald der Kunde die Ware erhalten hat. Ansonsten hat UnionPay inzwischen mehr Kunden als Visa und MasterCard zusammen und ist eine Partnerschaft mit PayPal eingegangen. Kurzum, die Bezahlung dürfte kein Problem darstellen.

Beim Thema Logistik wird es etwas komplizierter, die jeweils passende Lösung hängt oftmals vom Produkt und den entsprechenden (neusten) Regulierungen ab. Der Regelsatz für Einfuhrumsatzsteuer beträgt derzeit 16%, für Grundnahrungsmittel und Druckerzeugnisse gelten 11%. Im Onlinehandel existieren zudem bestimmte Freigrenzen und Rabatte. Das beauftragte Logistikunternehmen bzw. die selbst abwickelnde Verkaufsplattform müssen elektronisch Informationen über Transaktionen, Zahlungen und Logistik mit dem Zoll austauschen. Der Zolltarif bestimmt sich nach der Wert und Art der Ware, einschließlich Verpackung, Versicherung, etc. Gegenwärtig liegt er bei durchschnittlich etwa 10% für Konsumgüter.

Zollfreilager sind günstig und verfügen über eine vereinfachte Abwicklung in den entsprechenden CBEC-Zonen. Im Allgemeinen empfohlen für Produkte auf der Positivliste, bei denen keine Haltbarkeitsprobleme auftreten. Ansonsten werden bei ausländischen Produkte mitunter auch längere Versandzeiten akzeptiert, wie sie bei regulärer Verschiffung per Post, über ausländische Zollfreilager u.a. auftreten können. Bei Inanspruchnahme chinesischer CBEC-Plattformen sind diese jeweils zwischengeschaltet, was den Aufwand erleichtert. Dabei sollte man sicherstellen, dass rechtliche Verpflichtungen von deren Seite übernommen werden. Am einfachsten ist der Verkauf an chinesische Hypermärkte, die im Herstellerland vereinbarte Mengen aufkaufen und in der Fabrik abholen.

Hypermärkte übernehmen sogar das Marketing vor Ort, was dem Bedürfnis nach lokaler Gestaltung entspricht. In dieser Hinsicht sollte man sich auf jeden Fall lokaler Dienstleister oder Partner bedienen, denn der chinesische Markt folgt seinen ganz eigenen Regeln. Das gilt nicht nur für die erwähnten Kanäle, sondern auch die Art, in der Verbraucher angesprochen werden. Es gibt auf CBEC spezialisierte Dienstleister, die von Plattformen anerkannt werden, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören einige Jahre Erfahrung, fremdsprachiges Personal, etc. Sie können die gesamte Bandbreite der erwähnten Schritte abbilden, und sogar als autorisierte Händler eines Online-Marktplatzes auftreten. Oder aber nur bestimmte Funktionen wie Marketing oder Datenanalysen liefern.

Der Onlinehandel kann ein Ziel an sich, Teil einer Multi-Channel-Strategie oder auch Vorbereitung für den längerfristig angelegten Markteinstieg mit eigenem Vertrieb vor Ort sein. Gegenwärtig jedenfalls könnten die Aussichten sowohl für den Vertrieb ausländischer Konsumgüter als auch für den Onlinehandel nicht besser sein.