Didi und Uber glücklich vereint?

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Gerade erst hat sich die chinesische Regierung zu einer Neuregelung des Taximarktes durchgerungen. Nun muss sie darüber befinden, ob die zwei größten Rivalen am Markt künftig ein Monopol bilden und als solches ebenfalls einer Regulierung bedürfen.

In Deutschland war die geplante Fusion von Edeka und Tengelmann das jüngste Beispiel für einen Deal, der auf wettbewerbsrechtliche Bedenken stieß – und stößt. Im Vergleich zu Didi und Uber geht es dabei zwar nur um „Peanuts“. Vergleichbar ist dennoch die Tatsache, dass am Ende eine erhebliche Markmacht steht, die möglicherweise zu einer Verzerrung des marktwirtschaftlichen Wettbewerbs führt. Insofern könnte sich auch die großmundige Ankündigung der Übernahme von Ubers Chinageschäft durch Didi als etwas verfrüht erweisen.

Nach den einschlägigen Bestimmungen des Staatsrats von 2008 (国务院关于经营者集中申报标准的规定) ist von einer meldepflichtigen Konzentration am Markt die Rede, wenn entweder alle Beteiligten einen weltweiten Jahresumsatz von mindestens 10 Mrd. RMB oder in der VR China einen Jahresumsatz von mindestens 2 Mrd. RMB erreichen, wobei mindestens zwei der Beteiligten mindestens 400 Mio. RMB Jahresumsatz in China erreichen müssen. Maßstab ist jeweils der Gewinn des vorangegangenen Jahres.

Zwar erreichte Didi 2015 einen Gewinn von über 6 Mrd. RMB, Uber allerdings könnte in China unter der Grenze von 400 Mio. RMB geblieben sein, denn zumindest hat es dort bislang keinen Gewinn gemacht. Sogar weltweit betrachtet kann Uber 2015 kein positives Ergebnis vorlegen. Daher wurde von Uber und Didi im Rahmen der Übernahmeankündigung auch dargelegt, dass hier keine Meldung bei und Einbeziehung der Wettbewerbsbehörden notwendig werden würde. Nur 2 Tage später widersprach dem allerdings das zuständige Ministerium: Ohne eine Meldung kein Deal.

In den chinesischen Medien viel diskutiert wird nun die Frage, inwiefern die genannten Bestimmungen, immerhin 8 Jahre alt, auch für die Sharing Economy gelten, bei der hohe Summen durchgeschleust werden, ohne aber als Gewinn dazustehen. Oder was überhaupt den relevanten Markt darstellt, auf dem Wettbewerbsverzerrungen entstehen. Denn Didi bietet nicht nur Taxidienste an, sondern auch verschiedene andere Fahr- und Fahrzeugdienste.

Tatsächlich sind hier viele Fragen offen. Denn die oben erwähnten Bestimmungen geben auch vor, dass unabhängig vom Umsatz im Falle sich ergebender Beweise für eine tatsächliche oder auch nur mögliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs ebenfalls eine meldepflichtige Konzentration vorliegt. Zumindest bei Limousinen wird Didis Marktanteil derzeit auf 85,3% geschätzt, der von Uber auf 7,8%. Zusammen 94% klingt schon recht dominant. Andererseits wäre es höchst ungewöhnlich, dass sich chinesische Unternehmen ohne vorherige Rücksprache mit den Behörden einen solchen Deal ausdenken. Es bleibt also spannend.